Corona Regeln
• Aktuelle Hinweise zu den Corona Regeln
seit 24.11.2021 gelten im LK München folgende Regeln
Für den Zugang zu unseren Sportstätten gilt 2 G+
Der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene mit gültigem Testnachweis gestattet. Dies betrifft nicht nur die Übungsleiter und die Sportler, sondern auch z.B. Begleitpersonen von Kindern und Zuschauer
• Es wird nicht mehr zwischen Indoor und Outdoorsportanlagen oder Schwimmhallen unterschieden. Die Regelungen gelten überall.
• Hinsichtlich der Testdurchführung verweisen wir auf § 4 Abs. 6 der 15. BayIfSMV. Zugelassen sind:
o ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
o ein PoC-Antigentest der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
o ein zugelassener Selbsttest der vor höchstens 24 Stunden unter Aufsicht durchgeführt wurde
• Darüber hinaus haben Kinder unter 6 Jahren sowie minderjährige Schüler*innen die regelmäßig in der Schule getestet werden, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, Zugang zu den Sportstätten. Eine zusätzliche Testung ist nicht notwendig. Dies gilt für die eigene Sportausübung.
• Es gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den Punktspiel- und Veranstaltungsbetrieb bedeutet dies, dass die Maximalauslastung der Halle nur 25 % der möglichen Gesamtkapazität betragen darf.
• In Gebäuden/Räumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht nach den Maßgaben des § 2 15. BayIfSMV
• Anbieter, Veranstalter, Angestellte und ehrenamtlich Tätige (Trainer etc.) die nicht geimpft oder genesen sind, haben Zutritt zu den Sportanlagen sofern diese an mindestens 2 Tagen in der Woche ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Anderweitige Testverpflichungen gemäß 15. BayIfSMV oder § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes bleiben unberührt.