Jugendschutz

Das erweiterte Führungszeugnis:
Pflicht für Jugendtrainerinnen und Jugendtrainer des SC Arcadia Messestadt München e.V.

Der SC Arcadia Messestadt München e.V. verlangt seit 01.12.2015 von allen Trainerinnen und Trainern der Jugendabteilungen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Auf welcher rechtlichen Grundlage das gestützt ist, warum wir das verlangen und wie wir das umsetzen wird im Folgenden erläutert:

Bereits zum 01.01.2010 wurde das erweiterte Führungszeugnis insbesondere für ehrenamtliche Mitglieder von Vereinen durch Inkrafttreten des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gesetzlich normiert. Zum 01.01.2012 ist bundesweit das Bundeskinderschutzgesetz sowie die damit verbundenen Änderungen des § 72a SGB VIII in Kraft getreten.
Einige Bundesländer wie z.B. Berlin, Hamburg und Sachsen hatten dies per Landesgesetz zum 01.01.2012 gleich landesweit umgesetzt. In Bayern wurde die Kompetenz auf die Jugendämter der Landratsämter bzw. kreisfreien Gemeinden übertragen, was manchen Jugendämter in dessen Kommunen umgesetzt haben – so z.B. Landkreis Ebersberg oder die Stadt Kempten.
Die Stadt München verlangt von ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern seit dem 01.01.2014 ein
solches Zeugnis.
Der BFV unterstützt die Vereine aktiv dabei von Trainerinnen und Trainern erweiterte Führungszeugnisse zu verlangen, wie man an unterschiedlichen Stellen auf dessen Internetseite finden kann und verlangt dieses zwingend als Voraussetzung für ihre eigene Trainerausbildung zu Lizenztrainern jeder Art. Zudem hat er ein Formblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bei Vereinen zur Beantragung der Zeugnisse bei den Bürgerbüros entworfen.
Daneben ist es nur noch eine Frage der Zeit, dass der BFV die Vereine dazu verpflichtet oder die Verpflichtung ohnehin für alle Vereine mit Jugendarbeit durch das Jugendamt München und damit der Stadt München ergeht.
Der SC Arcadia Messestadt München e.V. arbeitet aktiv und präventiv gegen sexuellen Missbrauch, sexuelle Gewalt und Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche.
Die hier gegenständliche Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine präventive Maßnahme um potenzielle Tätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erschweren.

Von wem verlangen wir das erweiterte Führungszeugnis?

Von ausnahmslos allen Trainerinnen und Trainern, allen Co-Trainerinnen und Co-Trainern sowie sonstigen Verantwortlichen, welche direkt mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Darunter zählen auch z.B. Torwarttrainer, Koordinationstrainer und Jugendkoordinatoren/Koordinatorinnen.

Das Zeugnis wird ausschließlich von einem Mitarbeiter des Kreisjugendrings eingesehen. Hier wird ein Formblatt ausgestellt, in dem vermerkt ist, dass im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen der Liste des § 72 a SGB VIII enthalten sind.

Dem SC Arcadia Messestadt München e.V. wird nur dieses Formblatt zur Aufbewahrung vorgelegt. Das Zeugnis selbst bekommt nur der Trainer zu sehen.
Die Gültigkeit dieser Bestätigung beträgt 5 Jahre und muss nach Ablauf dieser Frist im gleichen Verfahren erneuert werden.

Der SC Arcadia Messestadt München e.V. arbeitet aktiv und präventiv gegen sexuellen Missbrauch, sexuelle Gewalt und Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche.
Die hier gegenständliche Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine präventive Maßnahme um potenzielle Tätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erschweren.

Telefonnummer

089 43737555 oder 032 121109214

E-Mail

info@arcadia.de

Adresse

SC Arcadia Messestadt München e.V
Astrid-Lindgren-Straße 3
81829 München